bitcoin
Bitcoin (BTC) $ 107.038,68 0,87%
ethereum
Ethereum (ETH) $ 3.854,40 0,45%
bnb
BNB (BNB) $ 1.077,91 6,89%
tether
Tether (USDT) $ 1,00 0,01%
xrp
XRP (XRP) $ 2,32 0,42%
solana
Solana (SOL) $ 183,89 0,02%
usd-coin
USDC (USDC) $ 1,00 0,00%

Richter weist Klage gegen Yuga Labs wegen NFTs als Wertpapiere zurück

Ein US-Gericht hat die Klage von Investoren gegen Yuga Labs abgewiesen und entschieden, dass NFTs wie Bored Apes keine Wertpapiere sind. Ein wichtiger Präzedenzfall!
Richter weist Klage gegen Yuga Labs wegen NFTs als Wertpapiere zurück

Eine bedeutende Entscheidung eines US-Gerichts hat kürzlich für Aufsehen in der Welt der digitalen Sammlerstücke gesorgt. Ein Investor klagte gegen die Web3-Firma Yuga Labs, die bekannt ist für ihre nicht-fungiblen Token (NFTs), darunter die Bored Ape Yacht Club (BAYC) Kollektion. Der Richter Fernando M. Olguin entschied, dass die Klage abgewiesen wurde, da die geltend gemachten Ansprüche nicht die rechtlichen Voraussetzungen für Wertpapiere erfüllten.

Fehlende Charakteristika für Wertpapiere

Der Richter stellte fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, wie die NFTs von Yuga, einschließlich BAYC und ApeCoin (APE), die Kriterien des Howey Tests erfüllten. Dieser Test dient dazu, festzustellen, ob eine Transaktion als Anlagevertrag gilt. Die Klage war ursprünglich im Jahr 2022 eingereicht worden und stellte die Frage, ob die beworbenen NFTs als Investitionen angesehen werden können.

Digitale Sammlerstücke und Mitgliedschaftsprivilegien

Laut Olguin vermarktete Yuga Labs die NFTs als digitale Sammlerstücke mit Mitgliedschaftsprivilegien für einen exklusiven Club, was dazu führt, dass sie eher als Verbrauchsmittel und nicht als Anlageverträge betrachtet werden. Der Richter erklärte: „Die Tatsache, dass die Beklagten versprochen haben, dass die NFTs zukünftige, im Gegensatz zu sofortigen, verbrauchbare Vorteile bringen würden, reicht nicht aus, um diese Vorteile als investitionsähnlich zu klassifizieren.“

Keine gemeinsame Unternehmung mit Gewinnabsicht

Ein weiterer wichtiger Punkt der Entscheidung ist, dass die NFTs kein „gemeinsames Unternehmen“ mit der Erwartung von Gewinnen durch andere darstellen. Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass zwischen den Käufern und Yuga Labs ein fortwährender finanzieller Zusammenhang bestand. Olguin merkte an, dass die Investoren für die NFTs eine Gebühr an Yuga zahlten, die unabhängig von den Preisen der NFTs war.

Siehe auch  Die rechtlichen Tücken der Moonbirds: IP-Rechte und ihre Bedeutung

Kein explizites Gewinnversprechen

Zusätzlich stellte der Richter fest, dass Yuga Labs keine expliziten Gewinnversprechen an potenzielle NFT-Käufer gab und dass der Projektplan nicht die Erwartungen des Howey Tests hinsichtlich der Gewinnperspektive erfüllte. Aussagen über den inneren oder intrinsischen Wert eines Produkts seien nicht gleichbedeutend mit Gewinnaussichten, so Olguin.

Wichtigkeit des Urteils für die digitale Kunst und Sammler

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den sich schnell entwickelnden Markt für NFTs und digitale Kunst. Während immer mehr Künstler und Sammler in diesen Bereich eintreten, ergibt sich die Frage, wie rechtliche Rahmenbedingungen den Handel und die Entwicklung solcher digitalen Vermögenswerte beeinflussen könnten. Der Fall zeigt, dass nach wie vor rechtliche Unsicherheiten bestehen, die für Investoren und Schöpfer von Bedeutung sind und möglicherweise zukünftige Innovationen im Bereich Web3 und NFTs hemmen könnten.

Share the Post:

Related Posts

Crypto List Live

bitcoinBitcoin
$ 107.038,680.87%
ethereumEthereum
$ 3.854,400.45%
tetherTether
$ 1,000.01%
bnbBNB
$ 1.077,916.89%
xrpXRP
$ 2,320.42%
solanaSolana
$ 183,890.02%
usd-coinUSDC
$ 1,000%
staked-etherLido Staked Ether
$ 3.852,320.45%
tronTRON
$ 0,3093231.73%
dogecoinDogecoin
$ 0,1860720.57%
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"